Vermögens­nachfolge

Erbschaft- und Schenkung­steuer

Das Erbe geregelt. Ein gutes Gefühl.

Auch, wenn es nicht leicht ist, die eigene Endlichkeit zu akzeptieren: Ihre Vermögensnachfolge sollten Sie rechtzeitig planen – zu Lebzeiten.

Für viele Menschen immer noch ein Tabuthema: Das eigene Ableben und die damit verbundenen Aufgaben. Dabei sollte die Vernunft siegen, denn letztendlich profitieren alle Parteien von einer rechtzeitig und sorgfältig geplanten Vermögensnachfolge, mit dem Ziel, der nächsten Generation den Weg zu ebnen und Streitigkeiten sowie finanzielle Einbußen zu vermeiden. Eine durchdachte Vermögensnachfolge zu Lebzeiten schafft Planungssicherheit für die ausgewählten Erben, schützt das erwirtschaftete Vermögen und minimiert die zu zahlende Erbschaftsteuer. Mit Erfahrung und Kompetenz stehen wir Ihnen bei diesem sensiblen und steuerrechtlich komplexen Thema zur Seite. Zusammen mit Ihnen regeln wir Ihr Erbe, optimieren die Vermögensstruktur, gestalten Testamente sinnvoll und kümmern uns um eine steueroptimierte, vorweggenommene Erbfolge. Selbstverständlich sind wir im Todesfall auch für die Angehörigen da. Wir prüfen die Erbschaftund Schenkungsteuerbescheide und regeln die notwendigen Anzeigen zum Erwerb sowie die Erbschaftsteuererklärung. Das heißt, wir begleiten Angehörige kompetent bei der Erfüllung Ihrer Pflichten & Fristen und vermeiden eine zu hohe Steuerlast. Geben Sie die Planung Ihrer Vermögensnachfolge rechtzeitig in gute Hände. Kommen Sie zu uns.

Wir stehen ihnen zur Seite bei …

… Vermögens­nachfolge

Planung, Erbfolge, Umschichtung, Steueroptimierung.

… Prüfung

Erbschaft- und Schenkungsteuerbescheide.

… Erbschaft­steuer- & Schenkung­steuererklärung

Anzeige, Fristen, Formulierung.

… Nießbrauch

und Wohnrechte.

Unsere Experten

Heike Wissing

Geschäftsführerin
Steuerberaterin
Master of Laws
Dipl.-Betriebswirtin (FH)

Franziska Bengfort

Steuerberaterin
Bachelor of Laws

Carsten Kuglarz

Geschäftsführer
Steuerberater
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.)
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Fachberater für das Baugewerbe und das Handwerk (IFU / ISM gGmbH)
Dipl.-Kaufmann (FH)