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Umsatzsteuer und Zollrecht
„Für mich als Unternehmer ist die Umsatzsteuer doch kein Risiko. Das ist ein durchlaufender Posten. Die Steuerlast trägt der Endverbraucher – oder?“
Ein durchaus verbreiteter Irrglaube, der ein jähes Ende findet, sobald ein Vorsteuerabzug innerhalb einer Betriebsprüfung versagt wird, oder bisher nicht einkalkulierte Umsatzsteuerzahlungen entdeckt werden. Diese und andere Steuerfallen sind vermeidbar, wenn alle gesetzlichen Vorschriften von vornherein eingehalten werden. Fakt ist: Die Umsatzsteuer bildet das größte Steueraufkommen in Deutschland und ist — allein aufgrund der Vielseitigkeit und der Menge der Sachverhalte — für jedes Unternehmen von finanzieller Relevanz. Erschwerend kommt hinzu, dass die Umsatzsteuer nicht nur nach nationalem Steuerrecht betrachtet werden muss, sondern auch unter einem ständig wechselnden, europäischen Einfluss steht. Das macht die Steuer so komplex und schnelllebig. Ein Risikofaktor für Unternehmen, den es zu minimieren gilt. Wir helfen Ihnen dabei — Schritt für Schritt. In einer ersten Analyse durchleuchten wir Ihre Unternehmensprozesse, weisen auf Verbesserungspotentiale hin und schärfen Ihr Bewusstsein für umsatzsteuerliche Fallstricke und Gefahren. Insbesondere die Prozesse im täglichen Geschäft (Einkauf, Verkauf, Sachverhalte, Buchführung) müssen systematisch und mit Sorgfalt eingerichtet werden, um Risiken zu vermeiden und schnell auf umsatzsteuerrelevante Änderungen reagieren zu können. Darüber hinaus weisen wir Sie regelmäßig auf gesetzliche Neuerungen und Gestaltungsmöglichkeiten hin und unterstützen Sie proaktiv.
Gerne beraten wir Sie auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten wie Umsatzsteuerbefreiungen, Umkehr der Steuerschuldnerschaft, Reihen- und Dreiecksgeschäfte, One- Stop-Shop (OSS) Verfahren oder Registrierungspflichten im Ausland. So ist gewährleistet, dass Sie Ihre steuerlichen Verpflichtungen sowohl im In- als auch im Ausland erfüllen. Auch beim Waren-Import oder Export, muss geltendes Zollrecht beachtet werden. Auf der einen Seite die Exportkontrolle sowie die korrekte Beteiligtenkonstellation bei der Ausfuhr — auf der anderen Seite die Vorschriften aber auch das Einsparungspotential bei der Einfuhr. Grundsätzlich ist es ratsam, das gültige Zollrecht zu kennen und ernst zu nehmen, egal, in welcher Geschäfts-Konstellation Sie international tätig sind. Verfehlungen können drastische Sanktionen nach sich ziehen. Andererseits kann durch eine geschickte Gestaltung von Präferenzen oder Zollbefreiungen, so manche Abgabe eingespart werden. Profitieren Sie von unserer Beratung — grenzenlos.
Wir stehen Ihnen zur Seite bei …
... Umsatzsteuerlicher
Registrierung, Meldungen, Befreiungen
... Umsatzgeschäften
Mitarbeiterbeteiligungen, Joint Venture, Unternehmensnachfolgen, Familiengesellschaften.
... Kostenoptimierung
Verschmelzungen, Einbringungen, Ausgliederungen.
... Komplexen Rechtsfragen
Stellungnahmen & Strukturierungen.
... Zollrechtlichen Bestimmungen
bei Ein- und Ausfuhr.
Unsere Experten
Carsten Kuglarz
Geschäftsführer
Steuerberater
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.)
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Fachberater für das Baugewerbe und das Handwerk (IFU / ISM gGmbH)
Dipl.-Kaufmann (FH)
Julia Winkelhorst
Steuerberaterin
Bachelor of Science
Jan Hartmann
Geschäftsführer
Steuerberater
Fachberater für Internationales Steuerrecht
Dipl.-Kaufmann (FH)
Teamleiter Heisterborg International